REISEN IN DER PANDEMIE

Vor ziemlich genau einem Jahr gab es die ersten Corona Fälle in Österreich. Kaum jemand konnte sich damals vorstellen welche Auswirkungen dieser Virus auf die uns bekannte Reisefreiheit haben würde. Grenzen wurden geschlossen, Hotels und Restaurants bleiben zu und auch Freizeiteinrichtungen können nicht besucht werden.
Doch Viele möchten nicht länger auf den nächsten Urlaub warten und, da die Osterferien vor der Türe stehen, stellt sich die Frage, ob ein Verreisen möglich ist.
JA! Es ist möglich in den Osterferien zu verreisen denn nicht überall haben, so wie in Österreich, Hotels und Restaurants geschlossen. Ganz ohne „aber“ geht es trotzdem leider nicht.

Mit der Ausnahme ganz weniger Länder (Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan; Stand 01.03.2021), ist es verpflichtend sind nach der Rückkehr nach Österreich in eine 10-tägige Heimquarantäne zu begeben. Das vorzeitige Beenden der Quarantäne nach einem negativen PCR- oder Antigen-Test ist frühestens am fünften Tag nach der Einreise möglich, wobei der Tag der Einreise als Tag 0 gewertet wird.
Weiters muss ein negativer PCR- oder Antigen-Test (in Deutscher oder Englischer Sprache), der nicht älter als 72 Stunden ist, vorgelegt werden.
UND es ist die verpflichtende elektronische Registrierung (Pre-Travel-Clearance) vor der Einreise nach Österreich zu beachten. Die Registrierung kann frühestens 72 Stunden vor der Einreise nach Österreich erfolgen.

Seit weit also zur Rückreise aber wie sieht es in den Urlaubsländern aus?
Italien: negativer PCR Test & verpflichtende 14-tägige Quarantäne
Kroatien: negativer PCR Test & verpflichtende 14-tägige Quarantäne
Griechenland: negativer PCR Test & verpflichtende 7-tägige Quarantäne

Da man während der Quarantäne sein Hotelzimmer nicht verlassen darf, sind Urlaube für diese Regionen sehr unrealistisch.

Anders sieht es hier aus:
Slowenien: Wenn bei der Einreise ein negativer COVID-19-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder ein Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) vorgelegt wird, wird keine Quarantäne angeordnet.
=> Allerdings sind alle Hotels für touristische Zwecke geschlossen!

Spanien: Online-Registrierung sowie negativer PCR-Test oder negativer Transcription Mediated Amplification (TMA) – Test (molekularer Covid-Test), nicht älter als 72 Stunden und eine gültige Hotelreservierung; Kanaren: Download einer Tracking-App
(Ausnahme sind abgeriegelte Gebiete – aktuell Ibiza, Formentera sowie autonome Gebiete auf dem Festland – keine touristische Einreise nach Teneriffa)

Portugal: Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests, der maximal 72 Stunden vor Anreise durchgeführt wurde, Vorab-Registrierung

Dubai: alle Reisende (Personen mit VAE-Aufenthaltstiteln bzw. Touristen) benötigen für die Einreise in die VAE einen COVID-19 Test mit negativem Ergebnis, das nicht älter als 72 Stunden bei der geplanten Ankunft in den Emiraten sein darf. Gemäß Veröffentlichung der „National Emergency Crisis and Disaster Management Authority“ (NCEMA) können diese Tests von jedem der von den Gesundheitsbehörden in Österreich zertifizierten Labore durchgeführt werden.

Dominikanische Republik: kein Test bei Einreise erforderlich aber verstärkte Gesundheitskontrollen am Flughafen und Einweisung in eine Isolierstation bei Verdacht auf Coronainfektion. Bei der Ein- und Ausreise in die Dominikanische Republik ist ein einheitliches elektronisches Formular auszufüllen.
(Nach der Rückkehr kein Freitesten nach 5 Tagen möglich)

Malediven: PCR-Test nicht älter als 96 Stunden, gültiges Visum, Vorausbuchung, gebuchter Rückflug, Voraus-Übermittlung der Traveller Health Declaration

Bis auf die oben erwähnten Ausnahmen (Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan), gilt eine Reisewarnung und es wird von allen nicht notwendigen Reisen auch in diese Staaten wird aber weiter dringend abgeraten.
Diese Information ist vor allem auch für den Abschluss einer Reiseversicherung wichtig denn bei einer Reisewarnung im Bezug auf Covid-19, sind nur Versicherungsleistungen die NICHT auf eine Infektion zurück zuführen sind versichert. Erkrankt man also vorab oder vor Ort an Covid-19, so sind diese Kosten nicht gedeckt.

Es wäre also grundsätzlich möglich die Osterferien in der Wärme und am Meer zu verbringen – sofern man die bis zu 10-tägige Quarantäne bei der Rückkehr und diverse Einschränkungen vor Ort in Kauf nimmt.

Sämtliche gültige Information zu Reisewarnungen und den aktuell gültigen Länderbestimmungen findet ihr auf der Seite des Außenministerium: Reise & Aufenthalt

Bild von Alexandra_Koch auf Pixabay